Ausfertigung

Ausfertigung
f
1. nur Sg.; (Ausstellung) issuing; JUR. execution
2. (Abschrift) (certified) copy; in doppelter Ausfertigung in duplicate; schicken Sie den Antrag in dreifacher Ausfertigung send three copies of the application, send the application in triplicate
* * *
die Ausfertigung
(Ausstellung) execution;
(Exemplar) copy; engrossment
* * *
Aus|fer|ti|gung
f (form)
1) no pl (von Dokument) drawing up; (von Rechnung, Lieferschein) making out; (von Pass) issuing
2) (= Abschrift) copy

die erste Áúsfertigung — the top copy

ein Dokument in einfacher Áúsfertigung — one copy or a single copy of a document

in doppelter/dreifacher Áúsfertigung — in duplicate/triplicate

Zeugnisse in vierfacher etc Áúsfertigung — four etc copies of references

* * *
Aus·fer·ti·gung
f (geh)
1. kein pl (Ausstellung) drawing up, drafting; einer Rechnung making out; von Pass a. issuing
2. (Abschrift) copy
die erste \Ausfertigung the top [or master] copy
in einfacher/doppelter/dreifacher/mehrfacher \Ausfertigung as one copy/as two/three/multiple copies
in doppelter/dreifacher/vierfacher \Ausfertigung in duplicate/triplicate/quadruplicate
in doppelter \Ausfertigung unterzeichnet signed in duplicate
etw in doppelter \Ausfertigung two copies of sth
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die (Amtsspr.)
1) s. ausfertigen: drawing up; issuing; making out
2) (Exemplar) copy

in doppelter/dreifacher Ausfertigung — in duplicate/triplicate

etwas in vier Ausfertigungen einreichen — submit four copies of something

* * *
Ausfertigung f
1. nur sg; (Ausstellung) issuing; JUR execution
2. (Abschrift) (certified) copy;
in doppelter Ausfertigung in duplicate;
schicken Sie den Antrag in dreifacher Ausfertigung send three copies of the application, send the application in triplicate
* * *
die (Amtsspr.)
1) s. ausfertigen: drawing up; issuing; making out
2) (Exemplar) copy

in doppelter/dreifacher Ausfertigung — in duplicate/triplicate

etwas in vier Ausfertigungen einreichen — submit four copies of something

* * *
f.
copy n.
issue n.

Deutsch-Englisch Wörterbuch. 2013.

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  • Ausfertigung — Ausfertigung, so v.w. Aussteuer …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausfertigung — Ausfertigung, die von einer Amtsperson oder Behörde in vorschriftsmäßiger oder üblicher Form ausgestellte Urkunde, namentlich die Reinschrift einer solchen im Gegensatze zum Konzept. Von besonderer Bedeutung ist im modernen Prozeßverfahren die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausfertigung — Durchschrift; Abschrift; Duplikat; Kopie; Durchschlag; Doppel * * * Aus|fer|ti|gung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Ausstellung, Abfassung, Herstellung (eines amtl. Schriftstücks) ● in doppelter Ausfertigung mit Kopie * * * Aus|fer|ti|gung, die; , en …   Universal-Lexikon

  • Ausfertigung — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — die Ausfertigung, en (Aufbaustufe) ein einzelnes Exemplar eines Dokuments Beispiel: Dieser Kaufvertrag wurde in zweifacher Ausfertigung erstellt …   Extremes Deutsch

  • Ausfertigung — Aus·fer·ti·gung die; 1 meist Sg; das Ausfertigen eines wichtigen oder amtlichen Dokuments 2 ein Exemplar eines wichtigen oder amtlichen Dokuments: die Formulare in zweifacher Ausfertigung abgeben …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Ausfertigung (Mitgift) — Eine Ausfertigung wird üblicherweise als Teil der Aussteuer (Heiratsgut bzw. Mitgift) angesehen. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Gegenstände der Ausfertigung 3 Höhe der Ausfertigung 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung (Aktenkunde) — Als Ausfertigung bezeichnet man in der Aktenkunde und Quellenedition diejenige Fassung eines Schriftstücks, die zu seinem Adressaten auf den Weg gebracht worden ist, im Unterschied zu der beim Aussteller verbliebenen Fassung. Der Begriff zielt… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung (Rechtsverkehr) — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung von Urkunden — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — amtliche Abschrift eines amtlichen Schriftstückes, die im Verkehr die Urschrift ersetzen soll, z.B. die A. eines ⇡ Urteils; die A. kann (anders als die ⇡ beglaubigte Abschrift) nur von der Stelle erteilt werden, welche die Urschrift verwahrt (§§… …   Lexikon der Economics

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